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"B196" Neu seit 2020, mit dem Auto Führerschein Motorrad fahren

Unter folgenden Voraussetzungen kann "B196" erworben werden.

1) Führerschein "Klasse B" seit mindestens fünf Jahren
2) Mindestalter 25
3) Fahrerschulung erfolgreich abgeschlossen
4) Vorlage der Ausbildungbescheinigung beim SVA
5) Erweiterung der "Klasse B" auf B mit der Berechtigung B196


Die Fahrerschulung unfasst mindestens vier theoretische und fünf praktische
Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Diese müssen auch auf Autobahnen und Landstraßen durchgeführt werden

Die Erweiterung B196 berechtigt Fahrzeuge der Klasse A1 zu fahren.
Ist aber nicht dem Führerschein Klasse A1 gleichgestellt. Das bedeutet,
ein späterer Aufstieg in die Klassen der leistungsstärkeren Motorräder,
ist ohne weitere Ausbildung und Prüfung nicht möglich.

Die Berechtigung gilt nur in Deutschland !!!!!!